Willkommen zu einer neuen Ausgabe der „Neuen Juristischen Monatsfernsehshow“ (NJM5/2025) von Achtung, Recht!. Diesmal blicken wir auf fünf wegweisende Entscheidungen, die unsere Rechtswelt verändern: Von der historischen Durchsetzung der europäischen Grundwerte und der dadurch entstandenen Verschiebung der Kompetenzen (?) über das Ende der Malta-Masche bei Online-Casinos bis hin zur verbraucherfreundlichen Netflix-Ohrfeige des BGH. Abonniert den Kanal für regelmäßige, messerscharfe Jura-Analysen mit Augenzwinkern!
⏱️ Timetable:
00:00 – Intro & Begrüßung
01:10 – Fall 1: EuGH zerreißt Ungarns „Kinderschutzgesetz“ (Wertegemeinschaft einklagbar! Diskussion: Kompetenzverschiebung dadurch?)
08:40 – Fall 2: EuGH beendet Online-Casino-Masche (Zivilrechtliche Rückforderung gesichert)
12:32 – Fall 3: BVerfG stoppt staatlichen Publikationszwang (Open Access & Urheberrecht)
14:14 – Fall 4: BGH kippt Netflix-Kündigungsfalle (Streaming = Dienstvertrag!)
16:33 – Fall 5: EGMR schützt das Anwaltsgeheimnis im Homeoffice (Hausdurchsuchung)
18:15 – Zusammenfassung & Outro
📜 Die besprochenen Entscheidungen im Detail:
EuGH (Große Kammer): Urteil vom 21.04.2026, Rechtssache C-769/22 (Kommission / Ungarn). Der Gerichtshof stellt erstmals in einem Klageverfahren gegen einen Mitgliedstaat einen direkten Verstoß gegen die in Art. 2 EUV verankerten Werte der Union fest.
EuGH: Urteil vom 16.04.2026, Rechtssache C-440/23 (European Lotto and Betting). Das Unionsrecht hindert Deutschland nicht daran, unlizenzierte Online-Dienstleistungen (Online-Glücksspiel) zu verbieten und daraus zivilrechtliche Konsequenzen wie die Nichtigkeit der Verträge zu ziehen. Bundesverfassungsgericht (Zweiter Senat): Beschluss vom 24.03.2026, Az. 2 BvL 3/18. Die landesrechtliche Zweitveröffentlichungspflicht für Wissenschaftler (z.B. nach § 44 Abs. 6 LHG BW) greift unzulässig in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Urheberrecht ein.
Bundesgerichtshof (III. Zivilsenat): Urteil vom 16.04.2026, Az. III ZR 152/25. Ein Streaming-Abo ist rechtlich als Dienstvertrag zu qualifizieren. Eine Netflix-Klausel, die Kündigungen bis zum vollständigen Aufbrauchen von Prepaid-Guthaben hinauszögert, ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Urteil vom 31.03.2026, Beschwerde-Nr. 12013/21. Die Durchsuchung der Privatwohnung eines Anwalts ohne richterlichen Beschluss stellt eine Verletzung von Art. 8 EMRK dar, auch wenn die Räumlichkeiten nicht formell als Kanzleiarchiv gemeldet waren.
