Die fünf Entscheidungen im Schnellüberblick
| Gericht & AZ | Normen | Kernaussage / Leitsatz |
|---|---|---|
| EuGH C-658/24 (Penny) | VO GMO RL 2006/123/EG | Verpflichtende staatliche Rabatte und Bevorratungspflichten verstoßen gegen Unionsrecht. |
| BVerfG 1 BvR 1160/26 | Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG, § 32 BVerfGG | Kein Zwang zur Interaktionsbegutachtung beim Umgang unter Ordnungsmitteldruck ohne klares Gesetz. |
| BGH I ZR 123/25 | § 49 IV 3 PBefG § 3a UWG | Rückkehrpflicht gilt ausnahmslos auch für über Plattformen (Uber X) vermittelte Mietwagen. |
| BGH VII ZR 93/25 | §§ 280, 286 BGB | Vorgerichtliche Kosten für Schufa-Bonitätsprüfungen sind kein ersatzfähiger Verzugsschaden. |
| BGH V ZR 92/25 | §§ 985, 935 BGB | Abhandenkommen endet erst mit tatsächlicher Wiedererlangung des Besitzes – bloße Duldung heilt nicht. |
1. EuGH, Urteil vom 18. Juni 2026 – C-658/24 (Penny Market)
Darf der Staat Sonderangebote befehlen?
Die ungarische Regierung verpflichtete den Lebensmitteleinzelhandel per Verordnung zur Absenkung von Preisen für bestimmte Grundnahrungsmittel sowie zur Vorhaltung von Mindestmengen. Der EuGH entschied, dass diese Eingriffe die gemeinsame Marktorganisation (GMO) sowie die Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) verletzen. Auch zur Inflationsbekämpfung darf der Staat die Marktmechanismen der freien Preisbildung nicht durch behördliche Preissetzung ersetzen.
📌 Merksatz: Der Staat darf gegen hohe Preise vorgehen, aber er darf nicht selbst zum Preisschilderschreiber werden.
2. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2026 – 1 BvR 1160/26
Umgang unter Beobachtung & Zwang zur Begutachtung
Das Familiengericht hatte eine Mutter unter Androhung von Ordnungsmitteln verpflichtet, an begleiteten Umgängen in Anwesenheit einer Sachverständigen teilzunehmen, um ihre Erziehungsfähigkeit zu begutachten. Das BVerfG setzte die Anordnung gem. § 32 BVerfGG einstweilig aus: Der Zwang zur Begutachtung im Nahbereich der Eltern-Kind-Beziehung greift tief in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) ein und bedarf einer unmissverständlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.
📌 Merksatz: Umgang ist Beziehung, Begutachtung ist Beobachtung – und Zwang braucht Gesetz.
3. BGH, Urteil vom 3. Juni 2026 – I ZR 123/25 (Rückkehrpflicht VI)
Uber X, Mietwagen und die Rückkehrpflicht
Ein über Uber X vermittelter Mietwagen blieb nach einer Fahrt auf einem öffentlichen Platz stehen, um auf Neubestellungen zu warten. Der BGH stuft die Rückkehrpflicht aus § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG als Marktverhaltensregel (§ 3a UWG) ein. Mietwagen dürfen sich nicht wie Taxis auf öffentlichem Straßenland bereithalten. Da es sich um einen rein innerdeutschen Sachverhalt handelte, war die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) nicht eröffnet.
📌 Merksatz: Mietwagenverkehr bleibt Mietwagenverkehr – wer keinen Auftrag hat, muss zurück zum Betriebssitz.
4. BGH, Urteile vom 11. Juni 2026 – VII ZR 93/25 & VII ZR 96/25
Schufa-Auskunft als Verzugsschaden?
Gläubiger verlangten 1,35 € bzw. 1,61 € für vorprozessuale Schufa-Bonitätsprüfungen als Verzugsschaden (§§ 280, 286 BGB). Der BGH lehnte den Anspruch ab: Strategische Bonitätsprüfungen dienen ausschließlich der internen Risikobeurteilung des Gläubigers und gehören zum allgemeinen Geschäftsrisiko, das nicht pauschal auf den Schuldner abgewälzt werden darf.
📌 Merksatz: Verzug ersetzt notwendige Rechtsverfolgungsschäden, nicht jedoch strategische Zusatzinformationen.
5. BGH, Urteil vom 26. Juni 2026 – V ZR 92/25 (Familienarchiv)
Herausgabe (§ 985 BGB), Gutglaubensschutz und Abhandenkommen (§ 935 BGB)
Im Rechtsstreit um ein historisches NS-Verfolgungsarchiv der Zeugen Jehovas gegen die Bundesrepublik befasste sich der BGH mit § 935 BGB. Kernaussage: Ein Abhandenkommen endet ausschließlich dadurch, dass der Eigentümer die tatsächliche Sachherrschaft wiedererlangt. Bloßes Dulden, Untätigkeit oder die Kenntnis von der fremden Besitzlage beenden das Abhandenkommen nicht.
📌 Merksatz: § 935 BGB schützt den unfreiwillig verlorenen Besitz – Abhandenkommen bleibt Abhandenkommen, bis die Sache zurückkehrt.
Vertiefende Arbeitsunterlagen & Fundstellen
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